Viele Unternehmen aus dem Kreis Altenkirchen zahlen Jahr für Jahr Stromsteuer, ohne zu wissen, dass sie einen großen Teil davon vom Hauptzollamt zurückbekommen können. Die Regelung gilt u.a. für Bäckereien, Fleischereien, Metallbauer, Maschinen- und Anlagenbau, Schreinereien, Druckereien, Maschinenbauer, Brauereien, Energie- und Wasserversorger, Gartenbau- und Forstbetriebe sowie Bauunternehmen. Der Antrag muss bis spätestens 31. Dezember des auf das Verbrauchsjahr folgenden Kalenderjahres beim Hauptzollamt eingegangen sein. Lohnenswert ist der Antrag ab einem Jahresstromverbrauch von rund 12.500 Kilowattstunden. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt – inklusive Leitfaden zum Download und Online-Schnellrechner.
Als zentrale Anlaufstelle für Unternehmen im Landkreis Altenkirchen ist es unser Ziel, die wirtschaftliche Entwicklung in der Region zu unterstützen. Wir bieten Hilfestellung, wertvolle Kontakte und Informationen zu Fördermöglichkeiten – alles kostenfrei, praxisnah und auf die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer abgestimmt. Wir verstehen uns als Vermittler zwischen Wirtschaft, Verwaltung, Politik und Wissenschaft, um gemeinsam Lösungen für eine starke Wirtschaft in einer starken Region zu finden.









