Neues Jahr – neue Gesetze. Zum 01. Januar 2024 treten einige neue Gesetze in Kraft. Das Magazin impulse gibt dazu einen Überblick. Mitte des Jahres kommt die Mautpflicht für Lkw über 3,5 Tonnen, wobei es für Handwerksbetriebe eine Sonderregelung gibt. Außerdem informiert das Magazin über Aufbewahrungs-fristen von Dokumenten.
Gesetzesänderungen 2024: das kommt im neuen Jahr
Neues Jahr – neue Gesetze. Zum 01. Januar 2024 treten einige neue Gesetze in Kraft. Das Magazin impulse gibt einen Überblick über die Änderungen, die Unternehmen, aber auch Arbeitnehmer, Verbraucher und alle Steuerzahler betreffen. Ab Juli 2024 wird auch für Fahrten mit Lkw über 3,5 Tonnen Maut auf Bundesstraßen und Autobahnen fällig. Bislang lag die Grenze bei 7,5 Tonnen. Betroffen sind vor allem Kurierdienste und Speditionen. Eine Sonderbehandlung gilt für Handwerksbetriebe: deren Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen sind von der Mautpflicht befreit.
Den Überblick über die Änderungen finden Sie hier.
Und welche Unterlagen kann man 2024 entsorgen? Welche Aufbewahrungsfristen gelten? Auch darüber informiert das Magazin impulse. Zur Übersicht geht es hier.
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