Aufgrund einer Entscheidung des EuGH wurden die Lkw-Mautsätze vom 28.10.2020 bis einschließlich der letzten Rechnung für den Zeitraum bis zum 30.09.2021 abgesenkt. Beim Bundesamt für Güterverkehr können Betriebe sich zu viel gezahlte Mautgebühren erstatten lassen. Der Umfang der Erstattung ist von der Gewichtsklasse des Fahrzeugs abhängig.
Bundesamt für Güterverkehr erstattet zu viel gezahlte Mautgebühr
Aufgrund einer Entscheidung des EuGH wurden die Lkw-Mautsätze vom 28.10.2020 bis einschließlich der letzten Rechnung für den Zeitraum bis zum 30.09.2021 abgesenkt. Seit dem 01.10.2021 gelten neue Mautsätze. Betriebe, die im Zeitraum 28. Oktober 2020 bis 30. September 2021 Lkw-Maut gezahlt haben, können jetzt eine Erstattung der zu viel gezahlten Mautgebühr beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) beantragen.
Betroffene Unternehmen müssen dafür alle Belege aus dem genannten Zeitraum sammeln. Der Umfang der Erstattung ist von der Gewichtsklasse des Fahrzeugs abhängig. Der Anspruch kann noch bis Ende 2023 geltend gemacht werden. Vorher droht keine Verjährung.
Eine Übersicht der Differenzbeträge finden Sie hier.
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