Mit dem Programm „Regionalförderung Fördergebiet Gemeinschaftsaufgabe“ startet eine neue Förderung im Kreis Altenkirchen, die sich in erster Linie an überregional tätige, gewerbliche Produktions-betriebe sowie bestimmte Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe richtet. Gefördert werden insbesondere die Anschaffung neuer Maschinen und die Erweiterung bzw. der Neubau einer Betriebsstätte.
Bei Maschinenanschaffung oder Betriebserweiterung: Neue Regionalförderung im Kreis Altenkirchen
Mit dem Programm „Regionalförderung Fördergebiet Gemeinschaftsaufgabe“ startet eine neue Förderung im Kreis Altenkirchen, die sich in erster Linie an überregional tätige, gewerbliche Produktionsbetriebe sowie bestimmte Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe richtet. Gefördert werden insbesondere Anschaffungen neuer Maschinen und die Erweiterung bzw. der Neubau einer Betriebsstätte. Eine der Förder-Voraussetzungen ist die Schaffung von Arbeitsplätzen (Steigerung um 10%).
Da der Kreis Altenkirchen als Fördergebiet „D“ eingestuft wurde, gilt für kleine Unternehmen (bis zu 50 MitarbeiterInnen) ein Fördersatz von 20% der förderfähigen Kosten (Zuschuss), für mittlere Unternehmen (mehr als 50 MitarbeiterInnen) 10%. Kleine Unternehmen müssen mindestens 100.000,- , mittlere Unternehmen mindestens 200.000,- investieren.
Wie bei allen Förderungen gilt auch hier, dass vor der Antragstellung nicht mit dem Vorhaben begonnen werden darf.
Informationen zu dem Programm finden Sie hier.
Bei Fragen können Sie sich auch gerne an die Wirtschaftsförderung wenden:
Iris Scharenberg-Henrich
E-Mail: iris.scharenberg-henrich@kreis-ak.de
Tel.: 02681 81 3909
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