Einführung der elektronischen Rechnung ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Die Verpflichtung zur E-Rechnung betrifft ausschließlich steuerbare Lieferungen oder sonstige Leistungen zwischen im Inland ansässigen Unternehmen (Business to Business – B2B). Aufgrund des erwarteten Umsetzungs-aufwandes für die Unternehmen gibt es für den Versand von E-Rechnungen (Ausgangsrechnungen) bis 31.12.2027 Übergangsregelungen. Im Folgenden finden Sie einige Beiträge zu dem Thema.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Die Verpflichtung zur E-Rechnung betrifft ausschließlich steuerbare Lieferungen oder sonstige Leistungen zwischen im Inland ansässigen Unternehmen (Business to Business – B2B). Aufgrund des erwarteten Umsetzungs-aufwandes für die Unternehmen gibt es für den Versand von E-Rechnungen (Ausgangsrechnungen) bis 31.12.2027 Übergangsregelungen. Im Folgenden finden Sie einige Beiträge zu dem Thema.
IHK Koblenz:
Unternehmer-Magazin impulse:
https://www.impulse.de/finanzen/e-rechnung-pflicht/7615895.html
Mittelstand Digital Zentrum Berlin:
https://digitalzentrum-berlin.de/kostenfreie-tools-zur-erstellung-von-e-rechnungen
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