Kleine und mittlere Unternehmen, die trotz Corona-Krise die Möglichkeit haben, in Innovationen zu investieren, erhalten mit dem Innovationsgutschein des Landes Rheinland-Pfalz einen Zuschuss, wenn sie Forschungs- und Entwicklungsaufträge an Externe vergeben. Diese müssen nicht zwingend in Rheinland-Pfalz ansässig sein.
Innovationsgutschein für Zusammenarbeit mit externen Einrichtungen
Mit dem Innovationsgutschein des Landes Rheinland-Pfalz erhalten kleine und mittlere Unternehmen einen Zuschuss, wenn sie Forschungs- und Entwicklungsaufträge an Externe vergeben. Die Ausgaben der Unternehmen werden mit 50 Prozent gefördert. Der maximale Zuschussbetrag liegt bei 20.000 Euro je Vorhaben.
Als externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen gelten Hochschulen, öffentliche und private Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsleistungen. Externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen müssen nicht in Rheinland-Pfalz ansässig sein.
Ebenso unterstützt wird die Kooperation zwischen Unternehmen, was zudem eine Kumulierung von Gutscheinen ermöglicht. Anträge können ab sofort bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) eingereicht werden.
Weitere Informationen zum Innovationsgutschein finden Sie hier.
Informationen zum Innovationsförderprogramm InnoTop finden Sie hier.
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