Viele Unternehmen aus dem Kreis Altenkirchen zahlen Jahr für Jahr Stromsteuer, ohne zu wissen, dass sie einen großen Teil davon vom Hauptzollamt zurückbekommen können. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt – inklusive Leitfaden zum Download und Online-Schnellrechner.
Worum geht es?
Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft können nach § 9b Stromsteuergesetz eine Entlastung von 2,00 Cent pro Kilowattstunde Strom beim Hauptzollamt beantragen. Da der Regelsteuersatz bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde liegt, zahlt das Unternehmen effektiv nur noch 0,05 Cent pro Kilowattstunde – den europäischen Mindeststeuersatz.
Seit dem 1. Januar 2026 ist diese Entlastung dauerhaft im Gesetz verankert. Sie gilt unter anderem für Bäckereien, Fleischereien, Metallbauer, Maschinen- und Anlagenbau, Schreinereien, Druckereien, Maschinenbauer, Brauereien, Energie- und Wasserversorger, Gartenbau- und Forstbetriebe sowie Bauunternehmen. Logistik-/ Speditionsdienstleister (erstattungsfähig nur bei nachweislichem Schwerpunkt im produzierenden Bereich).
Wann lohnt sich der Antrag?
Vom Bruttoerstattungsbetrag wird ein Sockelbetrag (Selbstbehalt) von 250 Euro pro Jahr abgezogen. Lohnenswert ist der Antrag deshalb ab einem Jahresstromverbrauch von rund 12.500 Kilowattstunden. Darunter würde keine Auszahlung erfolgen.


Wie funktioniert die Antragstellung?
Seit dem 1. Januar 2025 läuft die Antragstellung ausschließlich digital über das Zoll-Portal des Bundes. Zuständig für Unternehmen im Kreis Altenkirchen ist das Hauptzollamt Koblenz. Benötigt werden unter anderem:
● ein ELSTER-Organisationszertifikat
● die Stromrechnungen des betreffenden Verbrauchsjahres
● eine Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeit (Formular 1402)
● ab einem Entlastungsbetrag von 10.000 € eine Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen (Formular 1139)
Wichtig: Der Antrag muss bis spätestens 31. Dezember des auf das Verbrauchsjahr folgenden Kalenderjahres beim Hauptzollamt eingegangen sein. Wer den Termin verpasst, verliert den Anspruch unwiderruflich.
Um den Antrag stellen zu können, müssen Sie sich beim Zoll registrieren. Weitere Informationen finden Sie hier sowie unter https://www.zoll-portal.de/
Sie möchten sich nicht selbst damit beschäftigen?
Die Beantragung umfasst mehrere Formulare und unterliegt strengen Fristen. Wer den Aufwand nicht selbst tragen möchte, kann den gesamten Prozess auch an private Dienstleister abgeben. Spezialisierte Anbieter übernehmen die Anspruchsprüfung, die Berechnung des Erstattungspotenzials, das Ausfüllen der Anträge und die Kommunikation mit dem Hauptzollamt – häufig zu erfolgsabhängigen Honoraren. Das finanzielle Risiko bleibt für Ihren Betrieb damit überschaubar.
In unserem Leitfaden finden Sie eine unverbindliche Auswahl von fünf bundesweit tätigen Anbietern – darunter Dienstleister, die sich ausschließlich auf die Stromsteuer-Erstattung spezialisiert haben und gezielt kleine und mittelständische Unternehmen ansprechen.
Im Folgenden eine unverbindliche Auswahl bundesweit tätiger Anbieter, sortiert nach Service-Schwerpunkt – von der digitalen Plattform mit KMU-Fokus bis zur klassischen interdisziplinären Kanzlei für komplexere Konstellationen:
• EnergyIQ GmbH (stromsteuer-rechner.de) – Online-Plattform mit ausschließlichem Fokus auf § 9b StromStG; spezialisiert auf KMU.
• rhc-Steuerberatungsgesellschaft mbH (rhc-stb.de) – Steuerberatungsgesellschaft aus Neuss mit Schwerpunkt Energiesteuer; nächstgelegener Anbieter zur Region.
• ECG Energie Consulting GmbH (energie-consulting.com) – Unabhängiges Energieberatungsunternehmen aus Kehl mit Schwerpunkt mittelständische Produktionsbetriebe.
• TENAG GmbH (tenag.de) – TotalEnergies-Tochter mit über 80 Mitarbeitenden; Zielgruppe mittelgroße bis große Industrie- und Gewerbebetriebe.
• Sterr-Kölln & Partner mbB (sterr-koelln.com) – Interdisziplinäre Beratungsgesellschaft aus Freiburg/Berlin; passend für komplexe Konstellationen mit Eigenerzeugung, KWK oder Mehrstandortbetrieb.
Den kompletten Leitfaden mit Branchenübersicht, Schritt-für-Schritt-Anleitung, Übersicht spezialisierter Dienstleister und interaktivem Schnellrechner finden Sie hier als PDF zum Download Stromsteuer_Erstattung_KMU.
