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Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen

Der richtige Anstoss

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Um mehr Menschen aus Ländern außerhalb der EU (sog. Drittstaaten) für eine Arbeit in Deutschland zu gewinnen, hat die Bundesregierung im Juni 2023 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz reformiert. Das Gesetz sieht ein Drei-Säulen-Modell vor, auf das die Fachkräfteeinwanderung gestützt werden soll: Die Fachkräftesäule, Erfahrungssäule und Potenzialsäule. Dabei soll die Fachkräftesäule ein zentrales Element der Einwanderung bleiben. Die Regelungen treten ab 18. November 2023 schrittweise in Kraft. So soll sichergestellt werden, dass die betroffenen Behörden genügend Zeit für die Umsetzung haben.


1. Verbindung Qualifikation und Beschäftigung

Ein zentraler Grundsatz der Fachkräfteeinwanderung ist weiterhin, dass Menschen aus Drittstaaten, die in Deutschland arbeiten und leben möchten, ihren Berufsabschluss aus dem Ausland anerkennen lassen müssen. Neu ist, dass man bei einer als voll gleichwertig anerkannten Berufsqualifikation in jedem nicht-reglementierten Beruf arbeiten kann, und nicht mehr ausschließlich in dem Beruf, in dem der formale Abschluss erworben wurde. Wer also eine qualifizierte Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss vorweisen kann, ist bei der Jobsuche nicht auf Beschäftigungen beschränkt, die in Verbindung mit dieser Ausbildung stehen. Ausnahmen gibt es für reglementierte Berufe (wie z.B. in der Pflege). Hinzu kommt außerdem, dass man nun einen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis hat, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

2. Erleichterungen für den Erhalt der Blauen Karte EU
Für Fachkräfte mit Hochschulabschluss werden die Möglichkeiten erweitert, aus Drittstaaten mit einer Blauen Karte EU nach Deutschland einzuwandern. Die Blaue Karte EU ist ein besonderer Aufenthaltstitel für ausländische Akademikerinnen und Akademiker, die in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen wollen. Zum einen wurden die Mindestgehaltsgrenzen auf 43,50% (Engpassberufe) bzw. 50% (Regelberufe) der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze herabgesenkt. Zum anderen wurde der Personenkreis erweitert, der eine Blaue Karte EU erhalten kann. Damit können seit November auch Berufseinsteigern und einer Vielzahl von weiteren Engpassberufen, sog. „Mangelberufen“ (z.B. Apotheker, Führungskräfte in der Logistik, Lehr- und Erziehungskräfte), die Blaue Karte EU erhalten. Eine genaue Übersicht der Engpassberufe finden Sie hier. Insbesondere die IT-Branche kann von den Neuerungen profitieren. So können IT-Spezialistinnen und –Spezialisten auch eine Blaue Karte EU beantragen, wenn sie keinen anerkannten Hochschulabschluss besitzen, aber mindesten drei Jahre Berufserfahrung vorweisen können.

 

Was ist ein Aufenthaltstitel?
Die Berechtigung, die Personen aus dem Ausland für die Einreise und den Aufenthalt
in Deutschland benötigen (z.B. Visum, Blaue Karte EU,…). Zusätzlich berechtigt der Aufenthaltstitel die Personen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sofern dies im
AufenthG bestimmt ist oder der Aufenthaltstitel dies ausdrücklich erlaubt.

Quelle: Bundesministerium des Inneren und für Heimat

 


3. Neue Regelungen für Berufskraftfahrer

Im Zuge der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes wurden die Einreisebestimmungen für Berufskraftfahrer geändert. Es wird grundsätzlich nicht mehr geprüft, ob die erforderliche EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis und die Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation vorhanden sind. Seitens der Bundesagentur für Arbeit entfällt die Vorrangprüfung sowie die Prüfung des Vorliegens der Sprachkenntnisse. Es obliegt nun dem Arbeitgeber das Vorliegen der erforderlichen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis und der Berufskraftfahrerqualifikation zu überprüfen. Zusätzlich obliegt es dem Arbeitgeber zu beurteilen, ob die vorhandenen Sprachkenntnisse für den Erwerb der Fahrerlaubnis und der Grundqualifikation sowie die anschließende Beschäftigung als Berufskraftfahrer ausreichen. Wichtig: Bei Beschäftigten ab 45 Jahren muss ein bestimmtes Bruttojahresgehalt gezahlt werden (55% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung) oder einen Nachweis über eine bislang erworbene ausreichende Altersversorgung erbracht werden.
Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Website der IHK Regensburg.

 

 

Was ist eine Vorrangprüfung?
Dabei wird geprüft, ob die konkrete Stelle mit einer in Deutschland arbeitsuchend
gemeldeten Person besetzt werden kann. Die Vorrangprüfung gilt als bestanden,
wenn der Arbeitgeber gut begründen kann, dass es unter den bevorrechtigten
Arbeitslosen keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber gibt.

Quelle: Make-it-in-Germany

 

 


Weitere Änderungen treten schrittweise in 2024 in Kraft. Einen guten Überblick finden Sie auf der Website von Make-it-in Germany, dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.

 

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 (Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt)

 Leiter Wirtschaftsförderung

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