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Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen

Der richtige Anstoss

Für Ihren Erfolg

KREIS ALTENKIRCHEN. Die Mobilität von jungen Fachkräften und Auszubildenden in ländlichen Regionen ist eine wichtige Voraussetzung für ihre berufliche Entwicklung. Doch viele junge Menschen unter 18 Jahren stehen vor großen Herausforderungen, wenn es um den Weg zum Ausbildungsbetrieb oder zur Berufsschule geht. Die Fahrt mit dem eigenen Auto ist meist keine Option, da der Führerschein erst ab 18 Jahren erworben werden kann. Und Fahrräder oder Roller sind oft nicht geeignet, um längere Strecken bei schlechten Wetterbedingungen zurückzulegen.

Eine Lösung für dieses Problem ist der AM-Führerschein, der es ermöglicht, bestimmte Fahrzeuge bereits ab einem Lebensalter von 15 Jahren zu fahren. Mit diesem Führerschein können leichte zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge gefahren werden, die eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und eine Leermasse von maximal 425 kg betragen. Bei Hybridfahrzeugen und reinen Elektrofahrzeuge spielt die Masse der Antriebsbatterie für die Leermasse keine Rolle. Unternehmen können sich mit der Anschaffung eines solchen Fahrzeugs den jungen Menschen als attraktiver Arbeitgeber in der Region präsentieren. Lehrstellen, die bisher aufgrund von „schwierigen“ Umständen (z.B. sehr früher Arbeitsbeginn, zu langer Arbeitsumweg für die Eltern, keine vorhandene Busverbindung) offen blieben, könnten somit besser besetzt werden. Die gemeinsame Nutzung eines Fahrzeugs ist z.B. durch Fahrgemeinschaften zur Berufsschule möglich und wie das jüngst abgeschlossene Projekt „AzubiMobil“ der Wirtschaftsförderung zeigt, auch umsetzbar.

Um den AM-Führerschein erwerben zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Mindestalter beträgt 15 Jahre
  • Es muss ein Sehtest bestanden werden
  • Es muss ein Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste-Hilfe-Kurs) absolviert werden
  • Es braucht einen gültigen Personalausweis
  • Zusätzlich ein aktuelles Lichtbild

Die Ausbildung in der Fahrschule enthält einen theoretischen und einen praktischen Block. Die Theorie besteht aus 14 Doppelstunden (12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff). Die Anzahl der praktischen Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben und hängt von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab. Die Kosten für den Führerschein liegen schätzungsweise zwischen 800 – 1.000 €.

Es gibt verschiedene Marken und Modelle von Leichtkraftfahrzeugen, die sich in ihrer Ausstattung, ihrem Design und ihrem Antrieb unterscheiden. Im Folgenden stellen wir Ihnen die uns aktuell bekannten Modelle, aufgeteilt nach Verbrenner- und Elektromotor, vor. Die Wahl des passenden Fahrzeugs hängt von den individuellen Bedürfnissen und Präferenzen des Fahrers sowie den betrieblichen Umständen ab. Die Fahrzeuge können teilweise auch geleast werden. Eine gute Übersicht der Fahrzeuge inkl. Preisen finden Sie auch auf der Website des ADAC.

Elektromotor:

 

Verbrennermotor:

Ihre Ansprechpartner

lars kober

 Lars Kober

 (Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt)

 Leiter Wirtschaftsförderung

 Tel. +49 (0)2681 81-3901
 lars.kober@kreis-ak.de

Müller Joschka P1020129 S Ausschnitt

Joschka Hassel

 (B.Sc.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3907
 joschka.hassel@kreis-ak.de

 

 Ottens Fides S

 

Fides Lang

 (B.Sc.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3908
 fides.lang@kreis-ak.de

 Iris Scharenberg Henrich2

 

Iris Scharenberg-Henrich

 (M.A.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3909
iris.scharenberg-henrich@kreis-ak.de