Nach oben
Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen

Der richtige Anstoss

Für Ihren Erfolg

Das Qualifizierungsgeld ist eine Fördermaßnahme der Bundesagentur für Arbeit, die Unternehmen dabei unterstützt, ihre Beschäftigten weiterzubilden. Ziel ist es, durch die berufliche Weiterbildung die Anpassung an den Strukturwandel zu erleichtern und Arbeitsplätze zu sichern. Kurz gesagt: Bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes bspw. durch Digitalisierungsmaßnahmen, soll mithilfe des Qualifizierungsgeld eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen, allerdings in neuen Aufgabenbereichen, ermöglicht werden.

Zielgruppe

Das Qualifizierungsgeld richtet sich an Beschäftigte, deren Arbeitsplätze durch den Strukturwandel gefährdet sind, aber durch Weiterbildung im gleichen Unternehmen erhalten werden können.

Voraussetzungen

Das Qualifizierungsgeld bekommen prinzipiell Betriebe jeder Größe und Beschäftigte unabhängig von Alter und bisheriger Qualifikation. Zu beachten ist allerdings:

  • Der Qualifizierungsbedarf muss aufgrund des Strukturwandels für einen wesentlichen Teil der Belegschaft bestehen (mindestens 10% bei weniger als 250 Beschäftigten, 20% bei mindestens 250 Beschäftigten). Dieser Bedarf muss in einer betriebsbezogenen Regelung oder einem Tarifvertrag festgehalten sein. Bei weniger als 10 Beschäftigten ist eine schriftliche Erklärung ausreichend.
  • Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen und kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend erfolgen.
  • Der Bildungsträger muss für die Förderung nach AZAV zugelassen, also zertifiziert, sein.
  • Die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten müssen über eine kurzfristige und ausschließlich arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgehen.

Antragstellung
Der Antrag auf Qualifizierungsgeld muss online durch den Arbeitgeber erfolgen und spätestens drei Monate vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Wichtig ist, dass die Beschäftigten der Qualifizierung zustimmen.

Höhe des Qualifizierungsgeldes
Das Qualifizierungsgeld beträgt 60% bzw. bei Beschäftigten mit mindestens einem Kind 67% des Nettoentgelts, das durch die Weiterbildung entfällt.

Weitere Informationen zum Qualifizierungsgeld erhalten Sie auf der Website der Agentur für Arbeit und FAQ-Seite.

Ihre Ansprechpartner

lars kober

 Lars Kober

 (Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt)

 Leiter Wirtschaftsförderung

 Tel. +49 (0)2681 81-3901
 lars.kober@kreis-ak.de

Müller Joschka P1020129 S Ausschnitt

Joschka Hassel

 (B.Sc.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3907
 joschka.hassel@kreis-ak.de

 

 Ottens Fides S

 

Fides Lang

 (B.Sc.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3908
 fides.lang@kreis-ak.de

 Iris Scharenberg Henrich2

 

Iris Scharenberg-Henrich

 (M.A.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3909
iris.scharenberg-henrich@kreis-ak.de