Wer Corona-Wirtschaftshilfen erhalten und noch keine Schlussabrechnung eingereicht hat, kann dies noch bis zum 30. September 2024 nachholen. Andernfalls werden die vorläufig bewilligten Anträge abgelehnt und die unter Vorbehalt gewährten Gelder vollständig zurückgefordert. Darauf weist die DIHK hin. Darauf weist das Bundeswirtschaftsministerium hin.
Die Einreichungsfrist der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endete am 31. Oktober 2023. Sofern eine Fristverlängerung beantragt wurde, ist die Schlussabrechnung bis spätestens 30. September 2024 einzureichen. Die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen sehen vor, dass die vorläufig bewilligten Anträge abgelehnt und die gewährte(n) Corona-Wirtschaftshilfe(n) vollständig zurückgefordert werden, sofern die Schlussabrechnungen nicht bis zum Endtermin 30. September 2024 eingereicht werden. Durch die fristgemäße Einreichung können diese negativen Konsequenzen vermieden werden. Fehlende Unterlagen sind erforderlichenfalls beizubringen und die prüfenden Dritten bei der Einreichung der Schlussabrechnung zu unterstützen.
Derzeit sind lt. BMWK noch rd. 300.000 Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen einzureichen, damit die endgültige Förderhöhe für die von starken Corona-bedingten Umsatzrückgängen betroffenen Unternehmen und Selbständigen von den Bewilligungsstellen der Länder berechnet werden kann. Bislang sind laut BMWK rund 570.000 Schlussabrechnungs-Pakete eingereicht worden.
Mit den Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen) wurden im Zeitraum Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbständige mit erheblichen coronabedingten Umsatzrückgängen mit über 63 Milliarden Euro Bundesmitteln unterstützt.
Die Antragstellung erfolgte über die digitale Antragsplattform des Bundes unter verbindlicher Einbindung von prüfenden Dritten. Die Bewilligungsstellen der Länder haben, so das BMWK, über 197.000 finale Schlussbescheide erteilt. In mehr als zwei Drittel der geprüften Schlussabrechnungen werden die vorläufig gewährten Hilfen bestätigt (36 %) oder eine Nachzahlung (41 %) gewährt. Rund 24 % der Schlussbescheide enthalten Rückzahlungsforderungen.
Hier finden Sie die Pressemitteilung des BMWK.
Weitere Infos finden Sie auf der Website des BMWK zum Thema "Überbrückungshilfe/ Corona-Hilfe".