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Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen

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Am 21. Mai 2024 haben die EU-Mitgliedsstaaten den AI Act verabschiedet, das weltweit erste umfassende Regelwerk für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Dieses Gesetz zielt darauf ab, Akzeptanz und Vertrauen in KI zu fördern und gleichzeitig Innovationen in Europa zu unterstützen. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen?

Wer ist betroffen?
Der AI Act betrifft alle Unternehmen, die KI in irgendeiner Form einsetzen. Besonders relevant ist dies für stark regulierte Sektoren wie das Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen und kritische Infrastrukturen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre KI-Systeme den neuen Regulierungen entsprechen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.


Beispiele für betroffene Bereiche:


Gesundheitswesen: Unternehmen, die KI-basierte Diagnosewerkzeuge entwickeln, müssen hohe Anforderungen an Datengenauigkeit und Transparenz erfüllen.

Finanzsektor: Banken und Finanzdienstleister, die KI zur Kreditbewertung nutzen, müssen Diskriminierung vermeiden und strenge Regeln einhalten.

Marketing und Werbung: Unternehmen, die KI für personalisierte Werbung einsetzen, dürfen keine manipulativen Taktiken anwenden.


Risikobasierter Ansatz

Der AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz, bei dem KI-Systeme in verschiedene Risikoklassen eingeteilt werden: unannehmbares Risiko, hohes Risiko und geringes/minimales Risiko1. Je höher das Risiko einer KI-Anwendung, desto strenger sind die Anforderungen und Pflichten. Anwendungen mit unannehmbarem Risiko, wie z.B. KI-Systeme zur Bewertung der Vertrauenswürdigkeit von Personen (Social Scoring), sind in der EU verboten.

Fristen und Umsetzung
Unternehmen haben bis August 2025 Zeit, ihre KI-Systeme anzupassen. Verstöße gegen den AI Act können zu hohen Bußgeldern führen.
Tipp: Mit dem EU AI Act Compliance Checker (Future of Life Institute) können Unternehmen prüfen, ob ihre KI-Systeme den neuen Vorschriften entsprechen.

Hier finden Sie weiterführende Informationen
KPMG: Der AI Act kommt: EU möchte Risiken von KI in den Griff bekommen
activeMind.legal: Der europäische AI Act (KI-Verordnung)
Bundesregierung: EU verabschiedet erstes KI-Gesetz weltweit

Ihre Ansprechpartner

lars kober

 Lars Kober

 (Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt)

 Leiter Wirtschaftsförderung

 Tel. +49 (0)2681 81-3901
 lars.kober@kreis-ak.de

Müller Joschka P1020129 S Ausschnitt

Joschka Hassel

 (B.Sc.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3907
 joschka.hassel@kreis-ak.de

 

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Fides Lang

 (B.Sc.)

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Iris Scharenberg-Henrich

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