Seit Anfang November wird in Deutschland die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) eingeführt. Diese neue Nummer soll als ein eindeutiges und dauerhaftes Identifikationsmerkmal für steuerliche und wirtschaftliche Zwecke bei wirtschaftlich Tätigen dienen. Ziel ist es, die Verwaltung und die elektronische Datenverarbeitung für Unternehmen und Freiberufler zu vereinfachen und die Transparenz zu erhöhen. Die W-IdNr. wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stufenweise ab November 2024 vergeben, ohne dass ein gesonderter Antrag erforderlich ist.
Ziel und Zweck
Die W-IdNr. soll die Verwaltung und die elektronische Datenverarbeitung für Unternehmen und Freiberufler effizienter gestalten. Sie dient auch dazu, betriebliche und private Angelegenheiten klar zu unterscheiden.
Vergabe
Die W-IdNr. wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stufenweise ab November 2024 vergeben, ohne dass ein gesonderter Antrag erforderlich ist. Sie wird entweder im Wege der öffentlichen Mitteilung oder elektronisch über das ELSTER-Benutzerkonto übermittelt.
Struktur
Die W-IdNr. besteht aus den Buchstaben "DE" und neun Ziffern, z.B. DE123456789. Zusätzlich erhält jede wirtschaftliche Tätigkeit ein Unterscheidungsmerkmal, z.B. DE123456789-00001.
Anwendung
Die W-IdNr. wird neben der bestehenden Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.) und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) genutzt. Sie erleichtert die Verwaltung von betrieblichen und privaten Angelegenheiten.
Verpflichtung
Die Angabe der W-IdNr. in steuerlichen Erklärungsvordrucken ist optional, bis die erste Vergabe abgeschlossen ist (voraussichtlich 2026). Langfristig soll die neue Nummer die bestehenden Identifizierungsnummern ersetzen.
Hintergrund
Die Einführung der W-IdNr. ist Teil einer umfassenden Reform des deutschen Steuerrechts. Sie soll die Verantwortung von Berichtspflichten entlasten und die Verwaltung von steuerlichen Angelegenheiten für Unternehmen und Freiberufler erleichtern.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundeszentralamt für Steuern. Ebenso wurde eine ausführliche FAQ-Seite eingerichtet.