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Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen

Der richtige Anstoss

Für Ihren Erfolg

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Die Verpflichtung zur E-Rechnung betrifft ausschließlich steuerbare Lieferungen oder sonstige Leistungen zwischen im Inland ansässigen Unternehmen (Business to Business - B2B). Aufgrund des erwarteten Umsetzungs-aufwandes für die Unternehmen gibt es für den Versand von E-Rechnungen (Ausgangsrechnungen) bis 31.12.2027 Übergangsregelungen. Im Folgenden finden Sie einige Beiträge zu dem Thema. 

IHK Koblenz:

https://www.ihk.de/koblenz/unternehmensservice/recht/steuerrecht/umsatzsteuer/neue-umsatzsteuerregelung-ab-2025-die-erechnung-kommt-6137018

Unternehmer-Magazin impulse:

https://www.impulse.de/finanzen/e-rechnung-pflicht/7615895.html

Mittelstand Digital Zentrum Berlin:

https://digitalzentrum-berlin.de/kostenfreie-tools-zur-erstellung-von-e-rechnungen

Ihre Ansprechpartner

lars kober

 Lars Kober

 (Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt)

 Leiter Wirtschaftsförderung

 Tel. +49 (0)2681 81-3901
 lars.kober@kreis-ak.de

Müller Joschka P1020129 S Ausschnitt

Joschka Hassel

 (B.Sc.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3907
 joschka.hassel@kreis-ak.de

 

 Ottens Fides S

 

Fides Lang

 (B.Sc.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3908
 fides.lang@kreis-ak.de

 Iris Scharenberg Henrich2

 

Iris Scharenberg-Henrich

 (M.A.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3909
iris.scharenberg-henrich@kreis-ak.de