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Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen

Der richtige Anstoss

Für Ihren Erfolg

Stand: 24. Juni 2020

Für September ist eine Regelung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab dem 01. Januar 2021 geplant. Außerdem ist neben Prämien für E-Fahrzeuge ein Flottenaustauschprogramm für Handwerker und KMU für E-Nutzfahrzeuge bis 7,5 t in Arbeit. Für Ausbildungsbetriebe gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Prämien. Für das Inkraftreten des Konjunkturpakets ist ein Beschluss des Bundestages erforderlich. Wenn dieser erfolgt, treten die Regelungen zum 01. Juli 2020 in Kraft.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung des Konjunkturpakets finden Sie hier.

Das vollständige Eckpunktepapier des Koalitionsausschusses finden Sie hier.

Sobald die Details zur Antragstellung bekannt sind, werden die Informationen auf der Website der Wirtschaftsförderung veröffentlicht.


Die für Unternehmen wichtigsten Beschlüsse des Koalitionsausschusses im Überblick:


Programm für Überbrückungshilfen

Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt. Sie gilt branchenübergreifend für KMU (bis zu 250 MitarbeiterInnen), wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen wie Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros, Profisportvereinen der unteren Ligen, Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen laut Eckpunktepapier angemessen Rechnung getragen werden soll.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen.

Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen. Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten.

Die Antragsfristen enden am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020.

Sobald die Details zur Antragstellung bekannt sind, werden die Informationen auf der Website der Wirtschaftsförderung veröffentlicht.

Die Eckpunkte zur Überbrückungshilfe finden Sie hier.

 

Steuerlicher Verlustrücktrag

Der sogenannte steuerliche Verlustrücktrag wird erweitert. Betriebe können damit Verluste aus 2020 und 2021 schon im laufenden Jahr mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen – das soll die Liquidität stärken.

Degressive Abschreibung

Es wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt.

Steuerliche Forschungszulage

Der Fördersatz der steuerlichen Forschungszulage wird rückwirkend zum 1.1.2020 und befristet bis zum 31.12.2025 auf eine Bemessungsgrundlage von bis zu 4 Mio. Euro pro Unternehmen gewährt. Damit wird ein Anreiz gesetzt, dass Unternehmen trotz der Krise in Forschung und Entwicklung und damit in die Zukunftsfähigkeit ihrer Produkte investieren.

Sozialgarantie 2021

Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie steigen die Ausgaben in allen Sozialversicherungen. Um eine dadurch bedingte Steigerung der Lohnnebenkosten zu verhindern, werden im Rahmen einer „Sozialgarantie 2021“ die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40% stabilisiert, indem darüber hinaus gehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt jedenfalls bis zum Jahr 2021 gedeckt werden.

Kurzarbeit

Eine Verlängerung der maximalen Bezugsdauer auf 24 Monate für das Kurzarbeitergeld beschloss die Koalition nicht, kündigte aber für September eine Regelung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab dem 01. Januar 2021 an.

Niedrigere Mehrwertsteuer und EEG-Umlage

Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland wird der Mehrwertsteuersatz von 1. Juli bis 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz von sieben auf fünf Prozent gesenkt.

Mit Entlastungen können Firmen auch bei den Stromkosten rechnen. Durch Zuschüsse des Bundes soll die EEG-Umlage 2021 auf 6,5 Cent/kWh und im Jahr 2022 auf 6,0 Cent/kWh gesenkt werden. Derzeit liegt sie bei 6,756 Cent/kWh.

Prämien für Ausbildungsbetriebe

KMU, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 €, die nach Ende der Probezeit ausgezahlt wird. Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 €.

KMU, die ihre Ausbildungsaktivität trotz Corona-Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, können eine Förderung erhalten. KMU, die die Ausbildung im Betrieb nicht fortsetzen können, sollen die Möglichkeit einer vorübergehenden geförderten betrieblichen Verbund- oder Auftragsausbildung erhalten.

Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebs ihre Ausbildung nicht fortsetzen können, erhalten entsprechend der gemeinsamen Erklärung der Allianz für Aus-und Weiterbildung vom 26.5. eine Übernahmeprämie. Informationen zu der Förderung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartner

lars kober

 Lars Kober

 (Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt)

 Leiter Wirtschaftsförderung

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 lars.kober@kreis-ak.de

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Joschka Hassel

 (B.Sc.)

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