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Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen

Der richtige Anstoss

Für Ihren Erfolg

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die stark von der Corona-Krise betroffen waren und weiterhin ausbilden, können ab sofort bei der Bundesagentur für Arbeit eine Ausbildungsprämie beantragen. Als KMU gelten Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten.

Als stark betroffen gelten Unternehmen, wenn:

  • die Beschäftigten in der ersten Jahreshälfte 2020 mindestens einen Monat in Kurzarbeit gearbeitet haben oder
  • der Umsatz des Ausbildungsbetriebs im April und Mai 2020 im Vergleich zu April und Mai 2019 durchschnittlich um mindestens 60 Prozent eingebrochen ist. Wurde das Unternehmen nach April 2019 gegründet, gelten November und Dezember 2019 als Vergleichszeitraum.


Unternehmen können einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro je Ausbildungsvertrag beantragen, wenn sie für das Ausbildungsjahr 2020 gleich viele Ausbildungsverträge abschließen, wie im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019. Für zusätzliche Ausbildungsverträge werden einmalig pro zusätzlichem Ausbildungsvertrag 3.000 Euro gezahlt. Es werden Ausbildungsverhältnisse gefördert, die im Zeitraum von 01.08.2020 bis 15.02.2021 beginnen. Die Auszahlung erfolgt nach der Probezeit.

Unternehmen müssen die Förderung bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Zusätzlich zum Antrag benötigen Sie u.a. eine Bescheinigung der zuständigen Stelle für den Ausbildungsberuf (z.B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer).

Zuschuss zur Ausbildungsvergütung
Wenn Ihr Unternehmen aufgrund der Corona-Krise Kurzarbeit anzeigt, aber einen Arbeitsausfall bei den Auszubildenden vermeidet, können Sie den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten.

Übernahmeprämie
Bildet Ihr Unternehmen Auszubildende aus einem Betrieb weiter aus, der infolge der Corona-Krise insolvent ist, können Sie die Übernahmeprämie für sogenannte Insolvenzlehrlinge beantragen.

Alle Informationen zu den Fördermöglichkeiten inklusive der erforderlichen Formulare finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

Die für Sie zuständige Dienststelle finden Sie hier.

Unter diesem Link finden Sie häufig gestellte Fragen (FAQ) zu dem Programm.

 

Ihre Ansprechpartner

lars kober

 Lars Kober

 (Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt)

 Leiter Wirtschaftsförderung

 Tel. +49 (0)2681 81-3901
 lars.kober@kreis-ak.de

Müller Joschka P1020129 S Ausschnitt

Joschka Hassel

 (B.Sc.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3907
 joschka.hassel@kreis-ak.de

 

 Ottens Fides S

 

Fides Lang

 (B.Sc.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3908
 fides.lang@kreis-ak.de

 Iris Scharenberg Henrich2

 

Iris Scharenberg-Henrich

 (M.A.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3909
iris.scharenberg-henrich@kreis-ak.de