Unternehmen sind verpflichtet, bis Ende März ihre Daten an die Arbeitsagentur zu melden. Daher erinnert die Bundesagentur für Arbeit Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen daran, bis zum 31. März ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
Die Anzeige kann elektronisch getätigt werden. Dazu kann die Software IW-ELAN genutzt werden: https://www.iw-elan.de/
Erläuterungen der Bundesarbeitsagentur zum Anzeigeverfahren finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013426.pdf
Weitere Informationen der Arbeitsagentur für Unternehmen, u.a. zu Kurzarbeit und Arbeitnehmerüberlassung während der Corona-Krise finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen