Der Ministerrat hat am Dienstag, den 29. Juni, mit der 24. Corona Bekämpfungsverordnung weitere Öffnungsschritte beschlossen. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit 25 Personen aus verschiedenen Hausständen gestattet. Es kann auch wieder größer privat gefeiert werden. Alle Öffnungsschritte werden natürlich von Hygienekonzepten begleitet.
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