Verpackungen unterliegen in Europa der erweiterten Produktverantwortung. Kurz gesagt bedeutet das: Diejenigen, die verpackte Waren in den Warenverkehr bringen, müssen auch die Verantwortung für diese übernehmen, damit die Umwelt möglichst wenig belastet wird. Das 2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz (VerpackG) erfährt zum 01. Juli 2021 einige Änderungen.
So wird die Registrierungspflicht im zentralen Verpackungsregister LUCID auf sämtliche „ Hersteller“, inkl. Inverkehrbringer von mit Ware befüllten Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen im gewerblichen Bereich, erweitert. Bisherige Ausnahmen von der Registrierungspflicht, wie z.B. Mehrwegverpackungen, werden gestrichen.
Ebenso werden elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister ab dem 01. Juli mit in die erweiterte Herstellerverantwortung einbezogen und müssen damit gegebenenfalls bestimmten Pflichten im Rahmen des Verpackungsgesetzes nachkommen.
Die zu leistenden Angaben im Verpackungsregister LUCID werden um die europäische oder nationale Steuer-ID, die Beauftragung eines Bevollmächtigten, spezifischere Angaben zur Verpackungsart und Erklärung zur Rücknahmepflicht ausgeweitet.
Die Dokumentationspflicht wird auf die Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungsanforderungen erweitert. Dies greift ab dem 01. Januar 2022.
Weitere Änderungen, Beratungsangebote und Ansprechpartner finden Sie auf der Website der IHK Koblenz.