Man sieht sie immer mehr, die Kennzeichen mit einem „E“ am Ende, die darauf hinweisen, dass das Fahrzeug entweder teil- oder vollelektrisch unterwegs ist. Aufgrund der attraktiven Förderbedingungen für den Kauf oder das Leasing von Elektrofahrzeugen ist in den vergangenen Monaten die Anzahl der Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen stark gestiegen.
Die Bundesregierung rechnet damit, dass noch im Juli die politisch angekündigte Marke von einer Million erreicht wird. „Die Zahlen der Neuzulassungen zeigen deutlich auf, dass die Transformation im Individualverkehr – weniger Verbrenner und mehr Elektrofahrzeuge - in vollem Gange ist. Die Zahl der Neuzulassungen für Elektrofahrzeuge stieg gegenüber dem Vorjahresmonat um 311%, während die Anzahl von Benzinern um 4,6% und der von Diesel-Fahrzeugen um 18,8% zurückging. In der Konsequenz bedeutet dies, dass zukünftig der Bedarf an Lademöglichkeiten steigen wird.
„Gerade das Laden „am Arbeitsplatz“ wird an Bedeutung zunehmen“, ist sich Lars Kober, Leiter der Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen, sicher. „Das Fahrzeug kann morgens abgestellt und tagsüber geladen werden.“ Unternehmen, die aktuell mit dem Gedanken spielen, das Thema angehen zu wollen, empfiehlt die Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen daher, sich das aktuelle Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ anzuschauen. Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen sowie Gebietskörperschaften. Die Förderquote kann bis zu 80% betragen. Förderfähig sind die Kosten für den Kauf, die Errichtung und die Anbindung einer Ladestation, einschließlich der Kosten des Netzanschlusses, der häufig einen großen Kostenanteil ausmacht.
Die geförderten Ladestationen müssen öffentlich sein. Ist der Parkplatz nicht rund um die Uhr erreichbar, reduziert sich die Förderhöhe. Unternehmen müssen die Ladestationen mindestens sechs Jahre betreiben. Ein besonders wichtiges Kriterium ist, dass die Ladestation nur mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt werden darf. Da die Fördermittel nach dem so genannten „Windhund-Verfahren“ vergeben werden (Fördermittelbewilligung erfolgt nach zeitlichem Eingang der Förderanträge) und Anträge nur noch bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden können, sollte man nicht zu lange warten.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/6_Foerderung_Ladeinfrastruktur/Foerderung_Ladeinfrastruktur_node.html
https://www.memodo.de/blog/foerderung-ladestation-fuer-unternehmen (dabei handelt es sich nicht um die Website des Fördermittelgebers, aber die Informationen werden sehr gut zusammengefasst).
Laut Bundesverkehrsministerium ist aktuell noch ein Förderprogramm für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur (Mitarbeiter/Firmen-Flotte) in Arbeit, das voraussichtlich im August/September in Kraft tritt.
Für Fragen steht auch die Energieagentur Rheinland-Pfalz zur Verfügung. Ansprechpartner ist Dr. Peter Götting: 06131 48 01 845 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!