Sie sind Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer/ eine Arbeitnehmerin aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland einstellen möchte? Sie möchten als Arbeitgeber das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen? Die Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz in Kaiserslautern berät und unterstützt bei der Erfüllung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für das Visum.
Ziel der Behörde ist es, eine sogenannte Vorabzustimmung zur Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme für Ihre zukünftigen Mitarbeitenden auszustellen, sofern die hierfür notwendigen Voraussetzungen gegeben sind. Mit dieser Vorabzustimmung kann die zeitliche Visumbearbeitung bei der Deutschen Auslandsvertretung erheblich verkürzt werden.
Des Weiteren gehört ein zeitnah beabsichtigter Familiennachzug (max. 6 Monate nach Einreise Ihres Mitarbeitenden) zum Aufgabenbereich der Behörde, die Anfang 2021 ihre Arbeit aufgenommen hatte. Sie ist auch Anlaufstelle für Fachkräfte aus dem Ausland. Die Unterstützung bezieht sich ausschließlich auf Personen, die sich noch nicht in Deutschland befinden. Sollte sich Ihr zukünftiger Mitarbeiter/ Ihre zukünftige Mitarbeiterin bereits in Deutschland befinden, wenden Sie sich bitte an die für seinen/ ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.kaiserslautern.de/sozial_leben_wohnen/soziales_und_gesellschaft/migration/fachkraefteeinwanderung/zentralebehoerderlp/index.html.de