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Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen

Der richtige Anstoss

Für Ihren Erfolg

MAINZ. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bestimmter Branchen mit Sitz im Kreis Altenkirchen können für die Errichtung oder Erweiterung der Betriebsstätte bzw. der Anschaffung neuer Wirtschaftsgüter Fördermittel beantragen. Das Regionale Landesförderprogramm läuft allerdings aus. Details für ein Folgeprogramm stehen noch nicht fest. Anträge für das Regionale Landesförderprogramm können noch gestellt werden (Stand: November 2021). Das Vorhaben muss aber bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein. Die Förderung setzt die Sicherung der vorhandenen und Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen voraus.

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Eine Förderung ist aber – je nach Vorhaben – auch über das neue Förderprogramm „Implementierung betrieblicher Innovationen IBI“ möglich. Kleine und mittlere gewerbliche rheinland-pfälzische Unternehmen sowie Beherbergungsbetriebe, die innovative Produkte, Dienstleistungen oder Innovationen im Produktionsprozess einführen und am Markt platzieren wollen, erhalten – je nach Unternehmensgröße – bis zu 20% Förderung. Die Zuwendungen sollen dazu beitragen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten und zu stärken. Die Förderung ist nicht an die Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze gebunden. Bauhauptgewerbe, Einzelhandel, Gastronomie, Camping und Ferienwohnungen sind von einer Förderung ausgenommen.

Gefördert werden Investitionsvorhaben (neue Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens und immaterielle Wirtschaftsgüter, auch die Errichtung oder Erweiterung der Betriebsstätte), die für die antragstellenden Unternehmen eine technologische Transformation bzw. die Digitalisierung von Produktionsverfahren und Geschäftsmodellen darstellen. Im Rahmen des Antragsverfahrens ist von einem geeigneten Sachverständigen zu beurteilen, inwieweit die zur Förderung beantragten Investitionen dazu geeignet sind. Zuwendungen werden grundsätzlich nur für Vorhaben gewährt, die innerhalb von 36 Monaten durchgeführt (beendet) werden. 

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Beide Förderprogramme werden bei der Investitions- und Strukturbank Mainz beantragt.

Für alle Förderprogramme gilt, dass vor der Antragstellung noch nicht mit dem Vorhaben begonnen worden sein darf, also z.B. ein Kaufvertrag oder Auftrag unterschrieben worden ist.

Bei Fragen können Sie sich auch gerne an die Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen wenden unter Tel.: 02681 81 3909 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ihre Ansprechpartner

lars kober

 Lars Kober

 (Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt)

 Leiter Wirtschaftsförderung

 Tel. +49 (0)2681 81-3901
 lars.kober@kreis-ak.de

Müller Joschka P1020129 S Ausschnitt

Joschka Hassel

 (B.Sc.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3907
 joschka.hassel@kreis-ak.de

 

 Ottens Fides S

 

Fides Lang

 (B.Sc.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3908
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 Iris Scharenberg Henrich2

 

Iris Scharenberg-Henrich

 (M.A.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3909
iris.scharenberg-henrich@kreis-ak.de