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Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen

Der richtige Anstoss

Für Ihren Erfolg

Arzt-Besuche während der Arbeitszeit: bei diesem Thema herrscht sowohl bei Arbeitgebern als auch bei ArbeitnehmerInnen große Unsicherheit.

Einen grundsätzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung haben ArbeitnehmerInnen nicht, wenn sie während der Arbeitszeit zum Arzt gehen. Vielmehr gilt der Freistellungsanspruch nur in bestimmten Fällen. Laut Rechtsexperten müssen Arbeitgeber jedoch bei diesem Thema den ArbeitnehmerInnen in zahlreichen Fällen sehr weit entgegen kommen.

Was gilt z.B. bei Gleitzeit-Regelungen, für Schwangere oder bei regelmäßigen Behandlungen? Das Unternehmer-Magazin impulse gibt einen Überblick. Diesen finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartner

lars kober

 Lars Kober

 (Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt)

 Leiter Wirtschaftsförderung

 Tel. +49 (0)2681 81-3901
 lars.kober@kreis-ak.de

Müller Joschka P1020129 S Ausschnitt

Joschka Hassel

 (B.Sc.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3907
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 Ottens Fides S

 

Fides Lang

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 Iris Scharenberg Henrich2

 

Iris Scharenberg-Henrich

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 Tel. +49 (0)2681 81-3909
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