Arzt-Besuche während der Arbeitszeit: bei diesem Thema herrscht sowohl bei Arbeitgebern als auch bei ArbeitnehmerInnen große Unsicherheit.
Einen grundsätzlichen Anspruch auf bezahlte Freistellung haben ArbeitnehmerInnen nicht, wenn sie während der Arbeitszeit zum Arzt gehen. Vielmehr gilt der Freistellungsanspruch nur in bestimmten Fällen. Laut Rechtsexperten müssen Arbeitgeber jedoch bei diesem Thema den ArbeitnehmerInnen in zahlreichen Fällen sehr weit entgegen kommen.
Was gilt z.B. bei Gleitzeit-Regelungen, für Schwangere oder bei regelmäßigen Behandlungen? Das Unternehmer-Magazin impulse gibt einen Überblick. Diesen finden Sie hier.