Seit Samstag, 04.12.2021, gelten in Rheinland-Pfalz verschärfte Corona-Regeln. Insbesondere wird die "2G-plus-Regel" (also genesen/ geimpft/ beides plus Test) ausgeweitet und gilt in Innenbereichen überall dort, wo keine Maske getragen werden kann. Dort müssen also auch geimpfte Personen einen gültigen negativen Test vorlegen. Betroffen davon sind unter anderem die Gastronomie, Hotels, der Sport im Innenbereich, aber auch körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik. In Bereichen, in denen die Maske getragen werden kann (Friseur oder Fußpflege), gilt weiterhin die „2G“-Regel. Diese wird fortan auch für Veranstaltungen im Außenbereich gelten. Von der Testpflicht ausgenommen sind zudem geimpfte Personen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) nachweisen können.
Für den Einzelhandel gilt die 2G-Regel mit Ausnahme von Einrichtungen des täglichen Bedarfs. Dazu zählen Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Verkaufsstände auf Wochenmärkten, soweit sie Lebensmittel oder Waren des täglichen Bedarfs anbieten, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Buchhandlungen und Stellen des Zeitungsverkaufs, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Großhandel.
Weitere Informationen finden Sie hier. Die derzeit gültige 29. Corona-Bekämpfungsverordnung (Stand: 06.12.2021) finden Sie hier.
Die 3G-Regel am Arbeitsplatz bleibt von der neuen Regelung in RLP unberührt.
Teststationen finden Sie hier.
Die 2G-Plus-Regel gilt auch für das Betreten der Kreisverwaltung Altenkirchen. Auch hier sind Personen mit Booster-Impfung von der Testpflicht ausgenommen.