Seit Donnerstag, den 23.12., gelten in Rheinland-Pfalz neue Corona-Regeln. Weitere Neuregelungen treten zum 28.12.2021 in Kraft. Die 3G-Regel am Arbeitsplatz bleibt bestehen bzw. wird ausgeweitet auf Soloselbstständige mit physischen Kontakten zu ihren Kunden.
Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum
Nicht-immunisierte Personen dürfen sich weiterhin nur alleine, mit Personen des eigenen Hausstands sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstands im öffentlichen Raum treffen und zusammenkommen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen bei der Ermittlung der Personenanzahl nicht mit.
Ab dem 28. Dezember 2021 ist für geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen der gemeinsame Aufenthalt (drinnen und draußen) nur mit bis zu höchstens zehn immunisierten Personen gestattet. Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bleiben bei der Ermittlung der Personenanzahl insgesamt außer Betracht.
3G-Regel am Arbeitsplatz
Die 3G-Regel am Arbeitsplatz bleibt bestehen bzw. wird ausgeweitet auf Soloselbstständige mit physischen Kontakten zu ihren Kunden.
Impfen
Seit dem 1. Dezember sind Impf-Registierungen ab vier Monaten nach Zweitimpfung möglich. Ab dem 1. Januar 2022 kann sich jeder für eine Booster-Impfung registrieren, dessen vollständiger Impfschutz erst drei Monate zurückliegt.
Überbrückungshilfe/ Neustarthilfe
Ab Januar soll es die Überbrückungshilfe IV geben, deren konkrete Ausgestaltung aktuell der Bund entwirft. Es wird zudem eine Neuauflage der Neustarthilfe geben, die sich vor allem an Soloselbstständige richtet. Auch hier arbeitet der Bund am konkreten Verfahren.
Hier finden Sie die Regeln im Überblick: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/
Hier finden Sie die Bund-Länder-Beschlüsse, die am 28.12. in Kraft treten, im Überblick: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-diese-regeln-und-einschraenkung-gelten-1734724
Quelle: Bundesregierung