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Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen

Der richtige Anstoss

Für Ihren Erfolg

Private und öffentliche Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt 20 und mehr MitarbeiterInnen beschäftigen, sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wird diese Vorgabe nicht erreicht, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Darauf macht die Arbeitsagentur aufmerksam.

Damit überprüft werden kann, ob die Beschäftigungsquote im Kalenderjahr 2021 erfüllt war, müssen die betroffenen Arbeitgeber bis spätestens 31. März der jeweiligen Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Das geht laut Arbeitsagentur am schnellsten auf elektronischem Weg – mit einer kostenfreien Software. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung; sie kann zudem unter „Service“ als CD-ROM bestellt werden. Mit der Software lässt sich auch die Ausgleichsabgabe berechnen. Seit 2021 ist bei Nutzung der elektronischen Anzeige mit IW-Elan keine Unterschrift nötig.

Wichtig zu wissen: Die Beschäftigungspflicht gilt auch für Unternehmen, die von Kurzarbeit betroffen waren. Betriebe, die weniger als 20 Arbeitsplätze haben, müssen keine Anzeige abgeben. Wann ein Arbeitnehmer als schwerbehindert gilt, definiert das SGB IX.
Fragen zum Thema beantwortet die Arbeitsagentur unter 0800 4 5555 20.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier!
 

Sie möchten mehr über die Rekrutierung, Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erfahren? Das KOFA (Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung für KMU) hat gemeinsam mit der Aktion Mensch den Wegweiser „Inklusion im Betrieb“ veröffentlicht:

Über Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen möchten, informieren die Arbeitsagentur und die „Aktion Mensch“.

Arbeitgeber können sich natürlich auch an die Integrationsämter wenden.

 

Ihre Ansprechpartner

lars kober

 Lars Kober

 (Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt)

 Leiter Wirtschaftsförderung

 Tel. +49 (0)2681 81-3901
 lars.kober@kreis-ak.de

Müller Joschka P1020129 S Ausschnitt

Joschka Hassel

 (B.Sc.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3907
 joschka.hassel@kreis-ak.de

 

 Ottens Fides S

 

Fides Lang

 (B.Sc.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3908
 fides.lang@kreis-ak.de

 Iris Scharenberg Henrich2

 

Iris Scharenberg-Henrich

 (M.A.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3909
iris.scharenberg-henrich@kreis-ak.de