Digitale und technologische Entwicklungen bewirken, dass bestehende Berufsbilder sich verändern (müssen) oder sogar neue entstehen. Der Weiterbildungsbedarf in den verschiedensten Branchen wird somit erhöht. Für eine berufliche Fort- und Weiterbildung stehen zahlreiche Fördermöglichkeiten von Bund und Land zur Auswahl. Die Fördertöpfe richten sich dabei an verschiedene Zielgruppen und sind an unterschiedliche Bedingungen geknüpft. In den meisten Fällen werden ausschließlich Fort- und Weiterbildungen von akkreditierten Bildungsanbietern finanziert. Das sind z.B. Hochschulen, Volkshochschulen, IHK, u.v.m. Wichtig: Eine Beantragung muss in der Regel vor der Buchung der Weiterbildung erfolgen. Damit Sie sich einen Eindruck verschaffen können, mit welchen Förderungen Sie die Weiterbildung Ihrer MitarbeiterInnen finanzieren können, und welche finanzielle Unterstützung bei einer beruflichen Weiterbildung für den Arbeitnehmer selbst möglich sind, haben wir Ihnen hier einen Überblick zusammengestellt.
- ArbeitgeberInnen:
Die folgenden Förderprogramme können von ArbeitgeberInnen beim Bund bzw. Land Rheinland-Pfalz beantragt werden.
- Qualifizierungschancengesetz / WEITER.BILDUNG!
Das Förderprogramm richtet sich an gering qualifizierte, vom Strukturwandel oder von der Digitalisierung betroffene MitarbeiterInnen, um sie auf die damit einhergehenden neuen Anforderungen im Unternehmen vorzubereiten. So wird z.B. auch das Nachholen eines Berufsabschlusses (Stichwort Fachkräftemangel) gefördert. Sie erhalten als Unternehmen Zuschüsse zu Lehrgangskosten (15 – 100%) und Arbeitsentgelten während der Weiterbildung (25 – 100%). Voraussetzung ist, dass die Maßnahme mehr als 120 Stunden umfasst und es sich um eine anerkannte Fortbildungsmaßnahme handelt.
Mehr Informationen erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
- unternehmensWert: Mensch
Das bundesweite Förderprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der vorausschauenden und mitarbeiterorientierten Entwicklung von Personalstrategien. In den folgenden vier Handlungsfeldern kann eine Beratung in Anspruch genommen werden, deren Kosten zu 50% bis 80% übernommen werden: Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit, Wissen & Kompetenz.
Die Restkosten muss das Unternehmen selbst tragen. Die Beratung im Unternehmen darf max. zehn Tage dauern und max. 1.000 Euro pro Beratungstag kosten. Es muss in Vorleistung getreten werden.
Zusätzlich existiert als weiterer Programmzweig unternehmenswert:Mensch plus (uWM plus), bei dem Beratungen zur Umsetzung von Digitalisierungsprozessen im Unternehmen angeboten und gefördert werden.
Bitte beachten Sie die Förderkriterien!
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- Förderprogramm berufliche Weiterbildung
Ziel des Förderprogramms ist es, Erwerbstätige an die steigenden Anforderungen des Arbeitsmarktes, auch im Hinblick auf die Digitalisierung, zu unterstützen. Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. die Kosten für Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren oder Material) mit bis zu 120 Stunden und 30.000€ pro Kalenderjahr und Unternehmen. Je Teilnehmenden können bis zu 50% der Gesamtausgaben bzw. max. 1.500€ gefördert werden.
Zur Prüfung der Fördervoraussetzungen können Sie online einen Vorab-Check machen!
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- ArbeitnehmerInnen:
Die folgenden Förderprogramme können von ArbeitnehmerInnen beim Bund bzw. Land Rheinland-Pfalz beantragt werden.
- Aufstiegsstipendium
Das Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung richtet sich an Beschäftigte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung, die sich mit einem Hochschulstudium weiterentwickeln möchten. Es wird ein Erststudium, in Vollzeit oder berufsbegleitend, gefördert. Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 861 Euro sowie 80 Euro Büchergeld. Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang erhalten jährlich 2.700 Euro. Zusätzlich gibt es pro Kind (unter 14 Jahren) eine Betreuungspauschale von 150€ monatlich. Die Förderung erfolgt einkommensunabhängig und für die gesamte Dauer des Studiums.
Als Voraussetzung muss eine abgeschlossene Berufsausbildung/Aufstiegsfortbildung vorliegen sowie darauf aufbauend mindestens zwei Jahre Berufserfahrung. Zusätzlich muss ein Beleg für die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf eingereicht werden. Arbeitnehmer können sich bereits vor dem Studium bzw. rückwirkend bis zum Ende des zweiten Semesters dafür bewerben.
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- Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in. Eine Altersgrenze besteht für die Förderung nicht, allerdings müssen die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation) erfüllt sein. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden einkommens- und vermögensunabhängig bis max. 15.000€ gefördert. Dabei entsprechen 50% der Förderung einem Zuschuss. Die restliche Finanzierung läuft über ein zinsgünstiges Bankdarlehen der KfW. Bei Existenzgründung wird die Darlehenssumme zu 100% erlassen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, anfallende Materialkosten, Unterhaltsbedarf und Kinderbetreuung fördern zu lassen.
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- Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fördert junge berufliche Talente beim Aufstieg durch weitere Qualifizierung. Dazu zählen z.B. Weiterbildungen zur Vorbereitung auf Prüfungen der höheren Berufsbildung (z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in), fach- oder berufsübergreifende Weiterbildungen (z.B. Sprachkurse, Software-Schulungen) oder berufsbegleitende Studiengänge, die auf die Ausbildung oder den Beruf inhaltlich aufbauen. Über einen Zeitraum von drei Jahren können Zuschüsse von bis zu 8.100€ beantragt werden. 10% der Gesamtkosten pro Maßnahme tragen die Stipendiaten als Eigenanteil selbst. Über die Aufnahme in das Förderprogramm entscheidet die IHK bzw. die Stelle, bei der das Berufsausbildungsverhältnis eines Interessenten oder Antragstellers eingetragen ist.
Mehr Informationen erhalten Sie bei der IHK Koblenz sowie dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.
- Aufstiegsbonus
Mit dem Aufstiegsbonus I würdigt das Land Rheinland-Pfalz die Bereitschaft, sich beruflich fortzubilden mit einem Betrag in Höhe von 2.000€. Der Aufstiegsbonus soll Anreize schaffen, sich nach abgeschlossener Berufsausbildung weiterzubilden. Eine wichtige Voraussetzung für den Aufstiegsbonus ist, dass Sie über einen bestimmten Fortbildungsabschluss verfügen. Es handelt sich um Abschlüsse auf dem Niveau 6 oder 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR), die von einer Industrie- und Handelskammer, einer Handwerkskammer oder einer Landwirtschaftskammern verliehen wurden (z.B. Meister/in, Fachwirt/in, Technischer Betriebswirt/in,…).
Zusätzlich gibt es einen Aufstiegsbonus II in Höhe von 2.500€, der anlässlich einer Existenzgründung auf Grundlage einer Meisterprüfung oder einer bestimmten gleichwertigen Fortbildungsprüfung gewährt wird.
Mehr Informationen zum Aufstiegsbonus 1 und Aufstiegsbonus 2 erhalten Sie bei der IHK Koblenz sowie dem Land RLP.