Die Corona-Regeln werden schrittweise gelockert. Das haben Bund und Länder beschlossen. So entfällt ab dem 18. Februar die 2G-Regel im Einzelhandel und das bundesweit. Wichtig für Unternehmen: zum 20. März entfällt die Homeoffice-Pflicht. Die Kurzarbeiter-Regelung und die damit verbundenen Sonderregelungen werden bis zum 30. Juni verlängert. Auch die Überbrückungshilfe IV soll bis zum 30. Juni verlängert werden.
Im ersten Schritt: Ab dem 18. Februar ist der Zugang zum Einzelhandel bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich. Es gilt weiterhin Maskenpflicht. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen.
In einem zweiten Schritt wird ab dem 4. März der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3G-Regelung). Auch Übernachtungsangebote können von Geimpften, Genesenen und Personen mit tagesaktuellem Test wahrgenommen werden (3G-Regelung).
In einem dritten Schritt ab dem 20. März 2022 entfallen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Auch die Homeoffice-Regelungen entfallen.
Die Informationen im einzelnen finden Sie hier:
Informationen zur Verlängerung der Kurzarbeiter-Regelung finden Sie hier:
Informationen zu den Corona-Hilfen finden Sie hier:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html