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Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen

Der richtige Anstoss

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Die Corona-Regeln werden schrittweise gelockert. Das haben Bund und Länder beschlossen. So entfällt ab dem 18. Februar die 2G-Regel im Einzelhandel und das bundesweit. Wichtig für Unternehmen: zum 20. März entfällt die Homeoffice-Pflicht. Die Kurzarbeiter-Regelung und die damit verbundenen Sonderregelungen werden bis zum 30. Juni verlängert. Auch die Überbrückungshilfe IV soll bis zum 30. Juni verlängert werden.

Im ersten Schritt: Ab dem 18. Februar ist der Zugang zum Einzelhandel bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich. Es gilt weiterhin Maskenpflicht. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen.

In einem zweiten Schritt wird ab dem 4. März der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3G-Regelung). Auch Übernachtungsangebote können von Geimpften, Genesenen und Personen mit tagesaktuellem Test wahrgenommen werden (3G-Regelung).

In einem dritten Schritt ab dem 20. März 2022 entfallen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Auch die Homeoffice-Regelungen entfallen.

Die Informationen im einzelnen finden Sie hier:

https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/ministerpraesidentin-malu-dreyer-mit-verantwortungsbewussten-oeffnungen-und-lockerungen-schrittweise-2/

Informationen zur Verlängerung der Kurzarbeiter-Regelung finden Sie hier:

https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2022/mit-kurzarbeit-weiter-arbeitsplaetze-sichern.html

Informationen zu den Corona-Hilfen finden Sie hier:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

 

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Ihre Ansprechpartner

lars kober

 Lars Kober

 (Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt)

 Leiter Wirtschaftsförderung

 Tel. +49 (0)2681 81-3901
 lars.kober@kreis-ak.de

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Joschka Hassel

 (B.Sc.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3907
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Iris Scharenberg-Henrich

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