Arbeitgeber, die Geflüchtete aus der Ukraine beschäftigen möchten, haben viele Fragen. Wie sieht es mit der Arbeitserlaubnis aus? Was tun bei vorzeitiger Rückreise? Können ukrainische Geflüchtete in Deutschland eine Ausbildung absolvieren? Zu diesen und weiteren Themen finden Sie im folgenden Informationen.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. hat einen FAQ-Leitfaden zusammen gestellt: https://arbeitgeber.de/krieg-in-der-ukraine-faq-der-bda-zu-aktuellen-themen/
Das KOFA (Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung) stellt ebenfalls eine FAQ-Liste zur Verfügung: https://www.kofa.de/service/faq-ukraine
Informationen zum Thema finden Sie auch beim Unternehmermagazin impulse: https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/ukrainische-gefluechtete-einstellen/7608611.html
Zum Thema "Ausbildung" finden Sie Informationen beim "Handwerksblatt": https://www.handwerksblatt.de/themen-specials/ukraine-krieg-das-handwerk-hilft/planungssicherheit-fuer-ausbildungsbetriebe-ukrainischer-fluechtlinge
Wer Fragen zu aufenthaltsrechtlichen Aspekten hat, Wohnraum anbieten oder sich in der Hilfe für die Menschen aus der Ukraine engagieren möchte, kann sich auch an die Kreisverwaltung Altenkirchen wenden: https://www.kreis-altenkirchen.de/