Unternehmen können bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) einen Zuschuss für den Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen beantragen, die nicht öffentlich zugänglich sind. An den Stationen können Firmenfahrzeuge sowie Privatfahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden. Die maximale Förderung liegt bei 900 Euro pro Ladepunkt.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die Ladestationen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Energieversorger. Für die Förderung müssen die Ladestationen spezielle Anforderungen erfüllen.
Der Antrag muss vor der Bestellung der Ladestationen gestellt werden.
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