Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Mainz hat im Mai mit der stichprobenartigen Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Corona-Soforthilfen des Bundes begonnen. Die Teilnahme an der Stichprobe ist für die ausgewählten Antragstellenden bindend. Unabhängig von der Stichprobe sind alle Bezieherinnen und Bezieher von Corona-Soforthilfe zu einer entsprechenden Selbstprüfung verpflichtet, teilt die ISB mit.
Hierzu verschickt die ISB einen Fragebogen an über eine Stichprobe ausgewählte Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger. Diese müssen den Fragebogen ausfüllen und an die ISB zurückschicken, damit ein Abgleich zwischen dem bei Antragstellung geschätzten und dem tatsächlich entstandenen Liquiditätsbedarf erfolgen kann.
Unabhängig von der Stichprobe sind alle Bezieherinnen und Bezieher von Corona-Soforthilfe zu einer entsprechenden Selbstprüfung verpflichtet; zu viel erhaltene Soforthilfe ist unaufgefordert zurückzuzahlen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der bei Antragstellung prognostizierte Liquiditätsengpass niedriger ist als der tatsächlich eingetretene. Spätere Einzelfallüberprüfungen sind auch nach Abschluss des Stichprobenverfahrens möglich.
Hier geht´s zur Corona-Infoseite der ISB: www.isb.rlp.de/corona