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Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen

Der richtige Anstoss

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Europaweit gilt für Verpackungen: Der Hersteller eines Produkts muss auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernehmen. Schon 1991 wurde mit der Verpackungsverordnung (VerpackV) das Prinzip der Produktverantwortung eingeführt. Als Nachfolger der Verordnung wurde 2017 das Verpackungsgesetz (VerpackG) verabschiedet und trat 2019 in Kraft. 

Mit der Novellierung des Verpackungsgesetzes wird zum 01. Juli 2022 die Registrierungspflicht auf sämtliche Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes (also auch die Inverkehrbringer verpackter Waren) erweitert. Das bedeutet: Alle Händler, die Neuware in Umlauf bringen, müssen sich entweder

- im Verpackungsregister LUCID erstmalig registrieren und dort Angaben zu den Verpackungsarten machen oder

- bei einer bestehenden Registrierung die Angaben zu den Verpackungsarten ergänzen (Änderungsregistrierung).

Hier geht’s zur Registierung!

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister übernimmt in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die Produktverantwortlichen zu registrieren und damit öffentlich zu machen und über weitere Aufgaben (z. B. Datenmeldung) für Transparenz und Rechtsklarheit zu sorgen.

Künftig haben sich somit auch Letztinverkehrbringer von Serviceverpackungen bei der Zentralen Stelle im Verpackungsregister LUCID zu registrieren. Dies betrifft auch sämtliche „Hersteller“ von (mit Ware befüllten) nicht systembeteiligungspflichten Verpackungen.

Welche weiteren Pflichten neben der Registrierung bestehen, hängt davon ab, ob es sich um Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht oder um Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht handelt:

 

Verpackungsgesetz Schaubild

 

Die Checkliste kann Ihnen dabei helfen, dies herauszufinden. Sollten Sie systembeteiligungspflichtig sein, ist neben der Registrierung dringend der Abschluss eines Systembeteiligungsvertrags notwendig, um eine flächendeckende Rücknahme der Verpackungen über ein duales Entsorgungssystem zu gewährleisten! Eine Auflistung der Dienstleister bzw. der dualen Entsorgungssysteme, mit denen ein solcher Vertrag geschlossen werden kann, finden Sie hier.

Zusätzlich wird zum 01. Juli der Adressatenkreis auf elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister erweitert. Diese haben nun zu prüfen, ob der Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen registriert und entsprechend an einem System beteiligt ist. Ist dies nicht der Fall, dürfen diese Vertreiber den Verkauf systembeteiligungspflichtiger Verpackungen nicht mehr ermöglichen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.verpackungsregister.org/

Ihre Ansprechpartner

lars kober

 Lars Kober

 (Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt)

 Leiter Wirtschaftsförderung

 Tel. +49 (0)2681 81-3901
 lars.kober@kreis-ak.de

Müller Joschka P1020129 S Ausschnitt

Joschka Hassel

 (B.Sc.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3907
 joschka.hassel@kreis-ak.de

 

 Ottens Fides S

 

Fides Lang

 (B.Sc.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3908
 fides.lang@kreis-ak.de

 Iris Scharenberg Henrich2

 

Iris Scharenberg-Henrich

 (M.A.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3909
iris.scharenberg-henrich@kreis-ak.de