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Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen

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Im Rahmen des Energiekostendämpfungsprogramms können antragsberechtigte, energieintensive Unternehmen bestimmter Branchen einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten erhalten. Der Bund stellt dafür ein Volumen von bis zu 5 Milliarden Euro bereit. Das Programm wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt. Die Antragsfrist wurde jetzt bis zum 30. September verlängert, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt. Der Antrag muss online gestellt werden: www.bafa.de/ekdp


Grundsätzlich sind nur ausgewählte Branchen förderfähig, z.B. Unternehmen, die bestimmte Kunststoff- oder Stahlprodukte oder Papier, Karton oder Pappe herstellen (maßgeblich ist der NACE-Code zur Klassifikation der Wirtschaftszweige). Die Größe des Unternehmens ist nicht relevant. Bezuschusst wird ein Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat. Der Anteil bemisst sich in drei Stufen nach der Betroffenheit der Unternehmen. „Es soll vermieden werden, dass ein Anreiz zu einem erhöhten Verbrauch von Erdgas besteht“, erklärt Lars Kober, Leiter der Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen. So werde verbrauchtes Erdgas in den Fördermonaten Juli bis September nur bis zu 80 % derjenigen Menge bezuschusst, die das Unternehmen im gleichen Vorjahreszeitraum verbraucht habe.


Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist neben einer strikten Bonusverzichtsregel für die Geschäftsleitung ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 bzw. 50005. Wer nicht zertifiziert ist, kann durch bestimmte Energieeffizienzmaßnahmen zur Antragstellung zugelassen werden. Der hohe Energiebedarf muss nachgewiesen werden. Als „energieintensiv“ gelten Unternehmen, bei denen sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3% des Produktionswertes im letzten Geschäftsjahr belaufen.

Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt zum Energiekostendämpfungsprogramm (PDF): Merkblatt

Fragen zu dem Zuschuss-Programm beantwortet das BAFA unter Tel.: 06196 908-16

Ihre Ansprechpartner

lars kober

 Lars Kober

 (Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt)

 Leiter Wirtschaftsförderung

 Tel. +49 (0)2681 81-3901
 lars.kober@kreis-ak.de

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Joschka Hassel

 (B.Sc.)

 Tel. +49 (0)2681 81-3907
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Iris Scharenberg-Henrich

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