Im Hinblick auf einen möglichen Anstieg der Corona-Infektionen im Herbst soll zum 01. Oktober eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft treten. Entgegen der zunächst geplanten Vorgaben soll es nunmehr keine Pflicht für Arbeitgeber geben, den Beschäftigten Homeoffice anzubieten sowie der Belegschaft medizinische Masken und Tests bereitzustellen. Vielmehr sollen Arbeitgeber dieses Angebot lediglich prüfen. Bestehen bleiben soll die Möglichkeit für Beschäftigte, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen.
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