Ab 01. Januar 2023 soll der "Gelbe Schein" abgelöst werden durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU. Das neue System gilt ausschließlich für gesetzlich Versicherte und funktioniert so: Ärzte oder Krankenhäuser übermitteln die Krankheitsdaten an die jeweilige Krankenversicherung des betreffenden Patienten. Dessen Arbeitgeber ruft dort diese Daten elektronisch ab.
Der Arbeitgeber hat somit eine "Holschuld". An der Pflicht, dass sich Mitarbeiter unverzüglich krankmelden zu müssen, ändert sich nichts. Wie Arbeitgeber die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abrufen und weitere Informationen zu dem Thema (z.B. welche Daten Arbeitgeber bei der Krankenkasse abrufen können) erhalten Sie im Beitrag des Unternehmermagazins impulse. Den Beitrag finden Sie hier.