Mit dem KfW-Förderprogramm 441 bezuschusst das Bundesverkehrsministerium den Erwerb und die Errichtung neuer und nicht öffentlich zugänglicher Ladestationen bis 22 kW Ladeleistung einschließlich erforderlicher Nebenarbeiten und Netzanschluss. Antragsberechtigt sind Unternehmen und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen. Die maximale Fördersumme liegt bei 900 Euro pro Ladepunkt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die Ladestationen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Die KfW geht davon aus, dass die Mittel in Kürze erschöpft sein werden und rät zu einer zeitnahen Antragstellung.
Weitere Informationen finden Sie bei der KfW sowiebei der Energieagentur RLP.