Mitte September fällte das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine überaus überraschende Entscheidung: Angestellte müssen ihre Arbeitszeit erfassen. In dieser Klarheit hatten das die wenigsten erwartet. Doch die Details des Urteils blieben zunächst unklar. Mit der Urteilsbegründung wird jetzt mit einigen Irrtümern aufgeräumt.
Im Unternehmermagazin impulse erklärt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht u.a., dass Vertrauensarbeitszeit nach wie vor möglich ist, dass die Arbeitszeit auch weiterhin mit Stift und Zettel erfasst werden kann und nicht zwangsläufig ein teures Arbeitszeiterfassungssystem angeschafft werden muss. Den kompletten Beitrag lesen Sie hier.