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Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen

Der richtige Anstoss

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Ab Januar 2023: Gas- und Strompreisbremse

Seit dem 01.01.2023 gilt folgende Regelung: Bei der Gaspreisbremse erhalten Haushalte sowie KMU für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Wärmekunden soll der Preis bis zur 80-Prozent-Grenze 9,5 Prozent betragen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten.

Als Entlastung beim Strompreis sollen Haushalte und kleinere Unternehmen (mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden) 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten.

Die Preisbremsen gelten ab März 2023, dann aber auch rückwirkend für Januar und Februar. Die Entlastungsbeträge werden dann für die beiden vorherigen Monate mitangerechnet. Geplant ist, dass die Preisbremsen bis April 2024 gelten.

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Strompreisbremse für Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch

Für Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde – zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Verbrauchs. Oberhalb des jeweils rabattierten Kontingents fallen die üblichen Strompreise an. Energiesparen lohnt sich also weiterhin.


Gaspreisbremse für die Industrie

Industriekunden erhalten ab Januar 2023 von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs im Jahr 2021 zu garantierten 7 Cent je Kilowattstunde. Beim Wärmeverbrauch wird der Preis auf 7,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, ebenfalls für 70 Prozent des Verbrauchs im Jahr 2021. Für den übrigen Verbrauch zahlt auch die Industrie den regulären Marktpreis.

 

Meldepflichten und Arbeitsplatzerhaltungspflicht

Es ist zu beachten, dass unter bestimmten Voraussetzungen Meldepflichten gegenüber dem Lieferanten bzw. dem Netzbetreiber zu erfüllen sind sowie eine Arbeitsplatzerhaltungspflicht gilt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.


Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesregierung.

Strom und Gaspreisbremse Screenshot S

 Quelle: DIHK

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