Seit Ende März dieses Jahres können rheinland-pfälzische KMU mit bis zu 500 Beschäftigten, die 2022 besonders stark unter gestiegenen Energiekosten gelitten hatten, Anträge auf eine Energie-Härtefallhilfe stellen. Nach erfolgreicher Vorprüfung können die Unternehmen die notwendigen Bestätigungen bei den prüfenden Dritten einholen und den Antrag stellen.
Im Detail: Die Energie-Härtefallhilfen für KMU richten sich an rheinland-pfälzische Unternehmen, die im Jahr 2022 aufgrund von Energiekostensteigerungen ein negatives betriebliches Ergebnis erzielten (EBITDA). Unternehmen müssen zudem mindestens eine Verdreifachung der Energiekosten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verzeichnen und eine Energieintensität von sechs Prozent oder mehr aufweisen. Unternehmen erhalten dann Zuschüsse, wenn die Verdreifachung der Energiekosten bzw. der erlittene operative Verlust im vergangenen Jahr mindestens 5.000 Euro betragen hat. Die Unterstützung umfasst alle Energieträger, einschließlich Öl und Pellets. Treibstoffkosten können vom Programm allerdings nicht berücksichtigt werden.
Weitere Informationen finden sie hier: Härtefallhilfen Energie | Homepage der ISB
FAQ Härtefallhilfen Energie