Mit der Änderung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes soll die Zuwanderung von Fachkräften nach Deutschland vereinfacht werden. So kann z.B. jeder, der einen anerkannten Abschluss hat, künftig jede qualifizierte Tätigkeit ausüben - und nicht wie bisher nur im Bereich der anerkannten Berufsqualifikation. Außerdem muss die oft langwierige Anerkennung ausländischer Qualifikationen nicht mehr vor der Einreise nach Deutschland erfolgen.
Um die „Blaue Karte EU“ - ein Aufenthaltstitel für Hochschulabsolventen aus Nicht-EU-Staaten - zu erhalten, müssen ausländische Fachkräfte aktuell einen deutschen Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Stellenzusage, ein jährliches Mindestbruttogehalt von aktuell 58.400 Euro sowie einen anerkannten Hochschulabschluss vorweisen. Die Verdienstgrenze für die "Blaue Karte" wird nun deutlich gesenkt.
IT-Spezialisten mussten bislang weder eine Berufsausbildung noch ein Hochschulstudium nachweisen, sondern lediglich drei Jahre Berufserfahrung haben und mindestens 60 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung im Monat verdienen, 2023 also 52.560 Euro. Die Gehaltsschwelle wird nun auf mindestens 45 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze und die Dauer der notwendigen Berufserfahrung auf zwei Jahre gesenkt.
Für Menschen mit einer ausländischen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder einem Hochschulabschluss soll zur Arbeitssuche eine „Chancenkarte“ auf Basis eines Punktesystems eingeführt werden. Für Kriterien wie Qualifikation, Berufserfahrung oder Deutschkenntnisse werden Punkte vergeben. Wer mindestens sechs Punkte hat, erwirbt eine Chancenkarte – vorausgesetzt, der Lebensunterhalt ist gesichert.
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Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung
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