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Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen

Der richtige Anstoss

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Das neue Hinweisgeberschutzgesetz, das am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist, verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Für Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, gilt für die Umsetzung eine "Schonfrist" bis zum 17. Dezember 2023. Damit wird die EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern in nationales Recht umgesetzt.

Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen (sog. Whistleblowern) und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten. 

Für Unternehmen mit in der Regel 50 bis 249 Beschäftigten sieht das HinSchG eine verlängerte Einrichtungsfrist bis zum 17. Dezember 2023 vor.

Kleine Unternehmen mit in der Regel bis zu 49 Beschäftigten sind von der Pflicht zur Einrichtung eines internen Meldekanals ausgenommen.

Was gilt?

  • Wird ein Hinweis abgegeben, muss die interne Meldestelle dies dem Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen bestätigen.
  • Binnen drei Monaten muss die Meldestelle den Whistleblower über die ergriffenen Maßnahmen informieren, beispielsweise über die Einleitung interner Compliance-Untersuchungen oder die Weiterleitung einer Meldung an eine zuständige Behörde, etwa eine Strafverfolgungsbehörde.
  • Gemäß § 16 HinSchG müssen Unternehmen die Meldekanäle so gestalten, dass nur jene Personen die Identität der Hinweisgeber kennen, die die Meldung entgegennehmen und bearbeiten.
  • Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten bekommen eine Übergangsfrist. Sie müssen bis zum 17.12.2023 eine interne Meldestelle eingerichtet haben.
  • Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten bekommen zwar keine offizielle Übergangsfrist – Bußgelder drohen ihnen aber erst ab 1.12. 2023, wenn sie bis dahin keine interne Meldestelle etabliert haben.

Die IHK Region Stuttgart gibt einen kompakten Überblick zu den Vorgaben.

Zum Thema informieren auch Haufe und das Unternehmer-Magazin impulse.

Ihre Ansprechpartner

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 Lars Kober

 (Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt)

 Leiter Wirtschaftsförderung

 Tel. +49 (0)2681 81-3901
 lars.kober@kreis-ak.de

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