Der Kreis Altenkirchen schloss im Jahr 2017 mit einer Vielzahl von Kommunen öffentlich-rechtliche Verträge zur Umsetzung des Breitbandclusters Landkreis Altenkirchen ab. Kern der Vereinbarung war es, die Breitbandversorgung im Landkreis Altenkirchen flächendeckend auf Kreisebene auszubauen und somit die Versorgungssituation in den beteiligten Ortsgemeinden deutlich zu verbessern.
Diese Verträge bildeten den Startschuss für das bekannte FTTC-Breitbandprojekt im Landkreis Altenkirchen, dass Ende 2019 erfolgreich abgeschlossen wurde und nun ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis auf Bandbreiten von mindestens 30 und bis zu 100 MBit/s zurückgreifen können. Einige Teilbereiche und Ortsteile wurden allerdings aus wirtschaftlichen Gründen nicht ausgebaut. Diese Gebiete, die vor allem Aussiedlerhöfe und Ortsrandbereiche umfasst, werden als sogenannte “Weiße Flecken“ bezeichnet und sollen im Zuge der noch kommenden Breitbandprojekte mit leistungsfähiger Netzinfrastruktur ausgebaut werden.
Das oben genannte FTTC-Breitbandprojekt des Landkreises Altenkirchen wurde im Rahmen eines sogenannten Wirtschaftlichkeitslückenmodell ausgebaut. Dieses Modell ist dadurch gekennzeichnet, dass ein am Markt tätiges Telekommunikationsunternehmen mit der Erschließung der unterversorgten Gebiete und somit dem Aus-und Aufbau der Netzinfrastruktur beauftragt wird. Das beauftragte Telekommunikationsunternehmen ist demnach Eigentümer des Netzes. Den Zuschlag für das kreisweite FTTC-Breitbandprojekt und auch das FTTB-Schulausbauprojekt ergatterte bekanntermaßen die Deutsche Telekom.
Neben den oben genannten Gebieten, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht ausgebaut werden konnten (sogenannte „Weiße Flecken“), beteiligten sich die Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Betzdorf bis dato ebenfalls nicht am Breitbandcluster des Kreises. Diese Gebiete galten nach den damaligen Förderrichtlinien als versorgt. Dieser glückliche Zustand war dem Auf- und Ausbau einer eigenen Breitbandnetzinfrastruktur über die Regionale Entwicklungsgesellschaft Betzdorf (REG Betzdorf) geschuldet. Hier ist die REG Betzdorf der Eigentümer der Netzinfrastruktur.
Nach der Verbandsgemeindefusion im Januar 2017 entstand dann die aktuelle Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain. Durch die Veröffentlichung neuer Förderprogramme haben sich die Bundesförderrichtlinien dahingehend verändert, dass zukünftig eine flächendeckende Gigabit-Versorgung angestrebt wird. Die Neuregelung der Aufgreifschwelle von zukünftig 1 GBit/s pro Haushalt stellt einen neuen Grad der Unterversorgung im Landkreis Altenkirchen dar. Somit werden zukünftig auch Gebiete der ehemaligen Verbandsgemeinde Betzdorf, die bis dato noch als versorgt galten, als unterversorgt eingestuft und können ebenfalls in den Genuss einer umfangreichen Bundes- und Landesförderung kommen.
Die zukünftige Projektumsetzung erfolgt jedoch nicht im Rahmen des oben genannten Wirtschaftlichkeitslückenmodells, sondern hier ist das sogenannte Betreibermodell anzuwenden. Die Regionale Entwicklungsgesellschaft Betzdorf kann demnach einen Förderantrag bei Bund und Land stellen und ist unmittelbar der Zuwendungsempfänger der Fördermittel. Die Fördermittel können dann für den weiterführenden Ausbau der eigenen Netzinfrastruktur, ohne die Beauftragung eines externen Telekommunikationsunternehmens, genutzt werden.
In der jüngsten Sitzung des Kreistages Anfang Februar 2020 wurde nun offiziell durch die Kreistagsmitglieder beschlossen, dass der Landkreis Altenkirchen und die Regionale Entwicklungsgesellschaft zukünftig gemeinschaftlich den Ausbau der Breitbandinfrastruktur vorantreiben. Der Kreis, der nun bereits durch die vergangenen und aktuellen Förderausbauprojekte einen breiten Erfahrungsschatz in Bezug auf die Inanspruchnahme von Förderausbauprojekte sammeln konnte, unterstützt die REG Betzdorf bei den kommenden Ausbauvorhaben. Der Kreis tritt dabei als eine Art Koordinator und kommunaler Partner auf.
Dieser Beschluss bildet die Grundlage, um auch zukünftig den kreisweiten Breitbandausbau zu forcieren und in den restlichen unterversorgten Bereichen eine zukunftssichere Netzinfrastruktur zu errichten. „Künftig ist es möglich, dass Kommunen vom Betreibermodell oder vom Wirtschaftlichkeitslückenmodell profitieren und somit der Breitbandausbau flächendeckend in Angriff genommen werden kann“, kommentiert Lars Kober abschließend.
(Foto: © Staatskanzlei Frey)