Im Wettbewerb um gute Fachkräfte erkennen immer mehr Unternehmen, dass betriebliche Kinderbetreuung ein wichtiger Baustein einer familienorientierten Unternehmenskultur ist. Unternehmen unterstützen damit ihre Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Arbeits- und Betreuungszeiten – und steigern gleichzeitig die Zufriedenheit und die Motivation ihrer Beschäftigten. Dabei muss es nicht immer die klassische Betriebskita sein. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, berufstätigen Eltern ein passendes Betreuungsangebot zu bieten – das zahlt sich auch positiv für das Unternehmen aus.
Mit der Weiterentwicklung des Förderprogramms "Betriebliche Kinderbetreuung" leistet das Bundesfamilienministerium einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung einer familienbewussten Lebens- und Arbeitswelt. Das Förderprogramm ist Teil des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ und unterstützt Arbeitgeber, die sich in der betrieblichen Kinderbetreuung engagieren wollen. Das Programm ist am 01.09.2020 gestartet und läuft noch bis Ende 2022.
Die Förderung ist als Anschubfinanzierung für neue Plätze in der betrieblichen Kinderbetreuung konzipiert.
Gefördert werden neue Plätze in folgenden Modulen:
- Kindertagesbetreuung
- Kindertagespflege
- Betreuung in Ausnahmefällen
- Ferienbetreuung
Ihre Vorteile als Arbeitgeber im Überblick:
- Motivierte Beschäftigte
- Geringere Fehlzeiten von Beschäftigten
- Flexiblere Wiedereinstiegsmöglichkeiten
- Höhere Bindung der Beschäftigten an das Unternehmen
- Leichtere Gewinnung von Fachkräften
- Imagegewinn für Sie als Arbeitgeber
Vorteile für Ihre Beschäftigten im Überblick:
- Bessere Vereinbarkeit von Arbeits- und Betreuungszeiten
- Höhere Arbeitszufriedenheit und Motivation
- Wegfall von mitunter langen Kitawegen
- Mehr Zeit für die Familie
- Leichterer Einstieg und Wiedereinstieg in den Beruf
- Verbesserung der Chancengerechtigkeit von berufstätigen Müttern und Vätern
Das Förderprogramm richtet sich an Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland und regt insbesondere die Kooperation von kleinen und mittleren Unternehmen an. Die Zusammenarbeit mit öffentlichen, gemeinnützigen oder privat-gewerblichen Trägern von Kinderbetreuungsangeboten ist möglich und entlastet Unternehmen bei der Organisation ihrer Kinderbetreuungsplätze.
Den Förderantrag stellen die Träger des Betreuungsangebots. Dies können sowohl die Unternehmen selbst sein als auch die Anbieter der Betreuungsplätze, mit denen die Unternehmen kooperieren. Weitere Informationen zum Förderprogramm und zum Förderantrag finden Sie auf der Homepage und als Download in der Dokumentenkiste.