Um mehr Menschen aus Ländern außerhalb der EU für eine Arbeit in Deutschland zu gewinnen, hat die Bundesregierung im Juni 2023 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz reformiert. Mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ traten zwischen dem 18. November 2023 und dem 1. Juni 2024 schrittweise gesetzliche Neuerungen in Kraft, mit denen die zuvor geltenden Regelungen des Aufenthaltsgesetzes für Erwerbsmigrantinnen und -migranten weiterentwickelt wurden. Was seit dem 18. November und 01. März gilt, können Sie auf unserer Website nochmal nachlesen.
Zum 01. Juni trat die dritte und letzte Stufe der Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetztes in Kraft - die wichtigsten Neuerungen haben wir Ihnen zusammengestellt:
1. Chancenkarte
Die Chancenkarte ist ein Suchtitel, mit dem die Einreise nach Deutschland zur Arbeitsplatzsuche für Menschen aus Drittstaaten (außerhalb der EU / EWR) ermöglicht wird. Sie wird für max. 1 Jahr erteilt und basiert auf einem Punktesystem. Für den Erhalt der Chancenkarte müssen mindestens 6 Punkte erreicht werden. Als Bewertung dienen dazu folgende festgelegte Auswahlkriterien:
- Gleichwertigkeit der Qualifikation: Wenn die Fachkraft bereits das Verfahren zur Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation beantragt hat und eine teilweise Gleichwertigkeit festgestellt wurde, erhält sie vier Punkte.
- Qualifikation im Mangelberuf: Wenn die formale Qualifikation zu einem Mangelberuf gehört, zählt das einen Punkt. Die Liste der Mangelberufe können Sie hier einsehen.
- Berufserfahrung: Wer Berufserfahrung im Zusammenhang mit der formalen Qualifikation nach dem Abschluss nachweisen kann, erhält ebenfalls Punkte. Können in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nachgewiesen werden, gibt das zwei Punkte. Bei mindestens fünf Jahren Berufserfahrung in den letzten sieben Jahren gibt es sogar drei Punkte.
- Sprachkenntnisse: Über das Niveau A1 (GER) hinausgehende Deutschkenntnisse werden ebenfalls bewertet. Deutschkenntnisse auf Niveau A2 bringen einen Punkt, auf Niveau B1 zwei Punkte und auf Niveau B2 oder besser sogar drei Punkte. Zusätzlich gibt es einen Punkt für Englischkenntnisse auf Niveau C1 oder wenn die Fachkraft Muttersprachlerin oder Muttersprachler ist.
- Alter: Personen unter 35 Jahren bekommen zwei Punkte bis zu ihrem 35. Geburtstag. Personen zwischen 35 und 40 Jahren erhalten einen Punkt.
- Voraufenthalt in Deutschland: Kann nachgewiesen werden, dass sich die Fachkraft in den letzten fünf Jahren mindestens sechs Monate lang rechtmäßig und ununterbrochen in Deutschland aufgehalten hat, gibt das einen Punkt. Dazu gehören zum Beispiel Aufenthalte zum Studium, Sprachkurs oder zur Beschäftigung. Rein touristische oder Besuchsaufenthalte sind ausgeschlossen.
- Berücksichtigung des Ehegatten/der Lebenspartnerin als Fachkraft: Wenn die Fachkraft gemeinsam mit Ehegatte/in oder ihrer Lebenspartner/in nach Deutschland mit der Chancenkarte einwandern möchte, erhält sie im Punktesystem einen Punkt, sofern der Ehegatte/in oder Lebenspartner/in die Voraussetzungen für die Chancenkarte erfüllt.
Fachkräfte, deren Berufsqualifikation vollständig anerkannt ist, erhalten in jedem Fall eine Chancenkarte, sofern ihr Lebensunterhalt während der Aufenthaltszeit gesichert ist.
2. Entfristung der Westbalkanregelung sowie erweitertes Kontingent
Die Westbalkanregelung ermöglicht Staatsangehörigen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, ohne formale Qualifikationen in nicht-reglementierten Berufen in Deutschland zu arbeiten. Ursprünglich bis Ende 2023 befristet, wurde sie ab dem 1. Juni entfristet. Zudem wurde das jährliche Kontingent der Visa für Staatsangehörige der Westbalkanstaaten, die von der Bundesagentur für Arbeit genehmigt werden können, auf 50.000 (zuvor 25.000) erhöht. Unternehmen können somit Arbeitskräfte aus dem Westbalkan einstellen, unabhängig von deren formaler Qualifikation. Die Aufenthaltserlaubnis selbst ist stets befristet und an den Arbeitsvertrag gebunden.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter: